Zwangsumsiedlung am Big Mountain?

Streit zwischen den Navajo und der Kohlenfirma Peabody spitzt sich zu

Im Jahre 1974 erließ der US-Kongreß ein Gesetz (PL 93-531), welches ein bis dahin von Hopi und Navajo gemeinsam genutztes Gebiet, die sogenannte „Joint Use Area“ (JUA), in zwei Teile zerschnitt. Durch das Gesetz wurde das den Hopi zugewiesene Land (Hopi-Partitioned-Land/HPL) der Hopi-Reservation, das den Navajo zugewiesene Land (Navajo-Partitioned-Land/NPL) der Navajo-Reservation zugeschlagen. 24 Hopi-Familien und etwa 10.000 Navajo, die danach auf der „falschen“ Seite lebten, sollten umgesiedelt werden. Während sich für die Hopi relativ leicht eine Lösung fand, formierte sich bei den betroffenen Navajo Widerstand.

Die Hopi- und Navajoreservation in Arizona

Wie so oft, geht es auch bei diesem Konflikt um Rohstoffabbau. Mitte der 50er Jahre wurden innerhalb der JUA riesige Vorkommen an Steinkohle entdeckt, die der Konzern Peabody Coal Company (PCC) abbauen wollte. Dazu mußte auf indianischer Seite ein Partner für den Abschluß der notwendigen Pachtverträge gefunden werden. Da in der JUA keiner der beiden Stammesräte das alleinige Verfügungsrecht hatte, warf dies Probleme auf. Peabody überzeugte schließlich die Regierung in Washington D.C., daß es das Beste sei, die JUA einfach zu teilen und den jeweils bereits bestehenden Reservationen der Hopi und Navajo zuzuordnen. Das Ergebnis war P.L. 93-531, und der Konzern hatte seine Verhandlungspartner.

Da die Kohle im Tagebau abgebaut wird, mußten aber auch die bisherigen Bewohner des Abbaugebietes weichen. Insbesondere für die Navajo, die hier noch in der traditionellen Weise als Schaf- und Ziegenhirten lebten und umherzogen, hätte dies den Verlust ihrer Wirtschaftsweise und der damit eng verknüpften Kultur bedeutet. Daher setzten und setzen sie sich gegen die Umsiedlung zur Wehr: Sie befinden sich im Widerstand gegen mehrere Fronten, gegen den Stammesrat der Hopi, der nach den Pachteinnahmen greift, gegen den Staat, der sein Gesetz durchdrücken will, und natürlich auch gegen Peabody Coal. Auch vom Navajo-Stammesrat erhielten sie kaum Unterstützung.

Nur wenige Navajo glaubten anfangs den Versprechungen aus Washington D.C. und zogen freiwillig in die an den Grenzen, aber außerhalb des Reservates gelegenen Städte. Die meisten von ihnen stellten sehr schnell fest, daß sie in dieser vollkommen fremden Welt nicht zurechtkamen. Vielfach waren Alkoholismus, Depressionen und Suizid die Folgen. Daß auch die von der Regierung zugesagten Entschädigungen häufig nicht ausgezahlt wurden, sei hier am Rande vermerkt.

Druck auf Umsiedlungsgegner

Um den Willen der auf der JUA verbliebenen Navajo zu brechen, reduzierte die US-Regierung per Gesetz den Bestand der Viehherden um 80 Prozent. Da eine Familie aber mit so wenigen Tieren ihren Lebensunterhalt nicht sichern kann, sind die Herden in der Regel so groß wie eh und je. Bis heute wird daher bei vielen Navajo-Familien „überschüssiges“ Vieh konfisziert. Ebenso wurde den Navajo, die in der JUA bleiben wollten, untersagt, ihre Häuser instand zu halten oder neue zu bauen.

Eine besonders drastische Maßnahme für Bewohner einer Halbwüste war auch, daß dringend notwendige natürliche Quellen und Teiche zugeschüttet wurden. Viele Navajo mußten auf andere, weiter entfernt liegende, Wasserstellen ausweichen. Heute gibt es in der betroffenen Gegend kaum noch natürliche Wasservorkommen. Quellen, die nicht zugeschüttet wurden, sind durch die bereits ausgebeuteten Kohleminen von Peabody u. a. mit Schwermetallen kontaminiert und somit für Trinkwasser nicht mehr nutzbar sind. So sind die Navajo auf dem HPL-Gelände gezwungen, für sich und ihr Vieh Trinkwasservorräte von weit her zu holen. Entfernungen von bis zu 50 km sind dabei keine Seltenheit. Die Navajo fühlen sich mit der Erde, auf der sie wohnen, auch spirituell sehr eng verbunden. Sie sehen sich durch die drohende Zwangsumsiedlung in der Ausübung ihrer Religion beeinträchtigt. Freiheit der Religionsausübung jedoch gehört zu den in der USVerfassung verbrieften Grundrechten, wobei die indianischen Religionen ausdrücklich eingeschlossen sind. Die Umsiedlungsgegner unter den Navajo klagten daher mit Verweis auf dieses Grundrecht auf Rücknahme des PL 93-531. In erster Instanz wurde ihre Klage verworfen. Dagegen legten sie bei einem Appellationsgericht Widerspruch ein. Der zuständige Richter ordnete Verhandlungen zur Lösung des Problems an und brachte so alle Beteiligten an einen Tisch.

Mehr als nur ein »Stammeskonflikt«

Während auf der einen Seite die von der Umsiedlung bedrohten Navajo saßen, versammelte sich auf der Gegenseite eine geballte Macht: die US-Regierung, der multinationale Peabody-Konzern und der Hopi-Stammesrat. Während die Navajo von ihrem eigenen Stammesrat kaum unterstützt wurden, beschäftigte die Gegenseite Anwaltskanzleien und Lobby-Unternehmen, um ihr Vorhaben in das rechte Licht zu rücken. Diesen gelang es, die Öffentlichkeit glauben zu machen, daß es um die Schlichtung eines Jahrhunderte langen Streites zwischen Hopi und Navajo gehe, der durch Landaufteilung nun endgültig beigelegt werden könne.

Dem widersprechen allerdings nicht nur die traditionellen Navajo sondern auch die traditionellen Hopi, die ebenfalls nicht mit ihrer Stammesregierung konform gehen. Sie weisen seit Jahren immer wieder darauf hin, daß es zwischen ihnen keinen Streit gibt, und daß das ganze Verfahren lediglich dazu dienen soll, das künftige Kohleabbaugebiet von seinen Bewohnern zu räumen.

Die vom Berufungsgericht angeordneten Verhandlungen führten zur Abfassung eines Abkommens, das nun auch den Navajo vorliegt und von jedem der Bleibewilligen unterzeichnet werden soll. Es wird von ihnen jedoch abgelehnt. Roberta Blackgoat, eine der führenden Persönlichkeiten des Widerstands, nennt die Gründe:

• Das Abkommen sichert den betroffenen Navajo auf ihrem angestammten Land lediglich für 75 Jahre ein Nutzungs- und Wohnrecht zu; gefordert war dagegen eine unbefristete Lösung.

• Die auf dem HPL-Land zurückbleibenden Navajo müßten unter Hopi-Regierungsgewalt leben, ohne diese, z.B. bei Stammesratswahlen, selbst beeinflussen zu können.

• Die Vereinbarung verletzt das Recht auf freie Religionsausübung, da sie das Sammeln von Materialien, die für eine Zeremonie oder den Bau heiliger Stätten notwendig sind, genehmigungspflichtig macht.

• Den traditionellen Navajo wird nicht erlaubt, ihre Toten nach den überlieferten Gebräuchen zu bestatten.

• Das Abkommen zielt darauf hin, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, um die Unterzeichner letzlich doch zwangsumsiedeln zu können. So soll es z.B. möglich sein, jeden Unterzeichner ohne Einspruchsrecht zwangsweise umzusiedeln, wenn er oder sie innerhalb von 15 Jahren gegen eine Bestimmung des Abkommens verstößt, selbst wenn es sich um Geringfügigkeiten handelt.

Rechtsverständnis à la Peabody

Um Kohle abbauen zu dürfen, benötigt Peabody neben besagtem Pachtvertrag mit dem entsprechenden Stammesrat auch die Genehmigung der zuständigen Bergbaubehörde (Office of Surface Mining/ OSM). Zur Erteilung einer langfristigen Genehmigung müssen dabei bestimmte Vorschriften z.B. hinsichtlich des Umweltschutzes eingehalten werden. Um diese zu umgehen, bedient sich Peabody eines Tricks. In Ausnahmefällen läßt das Bergbaugesetz befristete Abbaugenehmigungen über maximal fünf Jahre zu. Diesen „Ausnahmezustand“ ließ sich Peabody in den Fördergebieten nördlich des Big Mountain immer wieder verlängern, so daß der Konzern dort seit 20 Jahren aktiv ist, ohne die Umweltschutzauflagen erfüllen zu müssen.

Zuletzt wurde die Genehmigung von der OSM im Juli 1995 um weitere fünf Jahre verlängert. Dagegen zogen die betroffenen Anwohner vor das Verwaltungsgericht. Im März 1996 erlebten Peabody und OSM eine böse Überraschung. Richter Ramon Child erklärte die erteilte Genehmigung für unwirksam. Neben anderen Argumenten führte er als Hauptgrund für seine Entscheidung an, daß die Zustimmung der vom Kohleabbau betroffenen Anwohner fehlte. Auch wenn ihnen das Land nicht im Sinne von Privatbesitz individuell gehöre, so Richter Child, sondern als Reservatsland dem jeweiligen Stamm, sei ihre Zustimmung als Nutzer des Landes einzuholen.

Da Peabody aufgrund dieser Entscheidung befürchten mußte, auch im weiteren Verfahren zu unterliegen, zog man Konsequenzen. Kurz nach der Urteilsverkündung wurde Richter Child „versetzt“. Selbst ein offizieller Vertreter des Navajo-Stammes bestätigte die Vermutung, daß dies auf Druck von Peabody Coal veranlaßt worden war.

Zwangsumsiedlung auf Umwegen

Weiterhin wurde im Eilverfahren ein Gesetzesentwurf im US-Senat erarbeitet, der die nach wie vor auf HPL-Land lebenden Navajo zwingen soll, bis Jahresende das oben genannte Abkommen zu unterzeichnen. „Wer bis zum 31. 12. 1996 das Abkommen nicht unterzeichnet hat, ist ein Gesetzesbrecher und wird entsprechend behandelt“, so die Vertreterin des US-Justizministeriums, Katherine Hazard. Das bedeutet im Klartext, daß diejenigen Navajo, die die Unterschrift weiterhin verweigern, mit ihrer sofortigen Zwangsumsiedlung rechnen müssen.

Die Mehrheit der ursprünglich von der Landaufteilung betroffenen 10.000 Navajo ist bereits – anfangs freiwillig, später aufgrund des Drucks und der Repressalien offizieller Stellen – vom HPL-Land fortgezogen. Die Zukunft dieser schätzungsweise 2000 Menschen ist ungewiß. Ebenso unsicher sind die Aussichten für die, die bleiben wollen. Sollten sich die USA in der UN-Dekade der indigenen Völker nicht doch noch ihrer eigenen Verantwortung bewußt werden, ist zu befürchten, daß der Peabody-Konzern sein Ziel bald erreicht haben dürfte.

Mehr zum Thema findet Ihr hier:
http://www.primenet.com/~dineh/
BIG MOUNTAIN DINEH RELOCATION RESISTANCE