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Zwangsumsiedlung in Arizona
Seit Generationen lebten die Hopi und Navajo, sie selbst nennen sich
Dineh, friedlich nebeneinander. Während die Hopi als sesshafte Bauern
in ihren Dörfern auf den Mesas (Tafelbergen) wohnten, zogen die Dineh
als Halbnomanden umher und lebten in Großfamilien zusammen. Erst als
die Amerikaner immer weiter nach Westen vordrangen und Mexiko nach dem
verlorenen Krieg gegen die USA Mitte des letzten Jahrhunderts weite
Teile seiner nördlichen Gebiete an Washington abtreten musste, veränderte
sich das Leben der Indianer zu ih-rem Nachteil.
Anfang
der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts betrieben die USA einen Feldzug
der „verbrannten Erde“ gegen die aufsässigen Dineh. Diese mussten sich
schließlich 1864 ergeben, nachdem die US-Armee unter Führung von Kit
Carson ihre Brunnen vergiftet und die Ernte vernichtet hatte. Die folgenden
vier Jahre mussten die Dineh unter strenger militärischer Bewachung
in einem Lager nahe Fort Sumner verbringen. Dort waren die Verhältnisse
so schlecht, dass innerhalb dieser Zeit rund 25% der Menschen an den
Folgen von Mangelernährung und den desolaten Lebensbedingungen verstarben.
Obwohl der Kommandant des Lagers die Missstände in Washington mehrfach
offen zur Sprache brachte, wurde das Militärlager 1868 nicht aus humanitären
sondern aus finanziellen Gründen aufgelöst. Die überlebenden Dineh wurden
in eine Reservation gebracht, die jedoch nur einen geringen Teil ihres
ehemaligen Lebensraumes umfasste.
Im Jahre 1882 legte der damalige US-Präsident Chester Arthur die Grenzen
für die Hopi-Reservation fest, wobei
er auch Angehörigen anderer Indianervölker ein ausdrückliches Siedlungsrecht
zusprach. Insofern handelte es sich hierbei nicht um eine ausschließliche
Reservation nur für Hopi-Indianer. Dabei allerdings orientierte sich
der Präsident an den bereits vorhandenen Fakten, denn viele Dineh-Familien
waren im Laufe der Zeit bereits wieder in ihre alte Heimat ausserhalb
der Reservationsgrenzen von 1868 zurückgekehrt.
Eine weitere einschneidende Veränderung ergab sich im Jahr 1962. Zu
der Zeit wurde die 1882 eingerichtete Reservation neu geordnet. Jetzt
gehörte zur ausschließlichen Hopi-Reservation der Weidedistrikt Nr.
6. Dieses Gebiet umfasste die umliegende Gegend der Hopi-Dörfer einschließlich
ihrer Felder. Das restliche Territorium der Reservation von 1882 wurde
zum Gemeinsam Benutzten Gebiet (Joint Use Area, JUA) erklärt.
Doch bereits im gleichen Jahr beanspruchte der progressive Hopi-Stammesrat
(Das alte Häuptlingssystem wurde 1932 per Gesetz abgeschafft und durch
eine Regierungsform nach westlichem Vorbild ersetzt) das alleinige Nutzungsrecht
für die JUA. Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein perfekt inszeniertes
Szenario, welches zu den bis heute andauernden Problemen für die traditionellen
Dineh führt.
Zu
Beginn der 50er Jahre plante Washington, die riesigen Kohlevorkommen
im Südwesten der USA für wirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Die meisten
Ressourcen dieses hochwertigen Minerals liegen auf dem Gebiet der JUA,
welche von den dort lebenden Dineh seit alters her als Wohn- und Weidegebiet
genutzt wird. Um die Kohle in Tagebauweise gewinnen zu können, musste
also eine Möglichkeit gefunden werden, die dort lebenden Indianer zu
vertreiben. Unter Führung des Rechtsanwaltes John Boyden, der zum damaligen
Zeitpunkt bereits gute Kontakte zum Hopi-Stammesrat aufgebaut hatte
und gleichzeitig auch als Vertreter der am Kohleabbau interessierten
Wirtschaft tätig war, wurde der Öffentlichkeit, und vor allem dem Kongress,
vorgetäuscht, dass es zwischen den Dineh und den Hopi um die JUA schon
immer Streit gegeben hat, den man nun mit legalen Mitteln ein Ende setzen
muss. Als Ergebnis dieser Kampagne wurde im Jahre 1974 (kurz nach der
Ölkrise!) das Gesetz P.L. 93-531 vom Kongress verabschiedet.
Nach
diesem Gesetz wurde die JUA in zwei gleichgroße Gebiete aufgeteilt und
jeweils entsprechend der Navajo- bzw. Hopi-Reservation zugeordnet. Plötzlich
wohnten rund 100 Hopi und ca. 10.000 Dineh auf der falschen Seite und
sollten umgesiedelt werden. Während sich für die Hopi relativ schnell
eine Lösung fand, regte sich auf Seiten der betroffenen Dineh der Widerstand
gegen diese Pläne. Um den Widerstand der auf dem den Hopi zugewiesenen
Land (Hopi Partitioned Land, HPL) wohnenden Indianer brechen zu können,
reduzierte die US-Regierung per Gesetz den für die als Halbnomaden von
der Viehhaltung lebenden Dineh ihre Herden um 80%. Seit dieser Zeit
nutzt Washington diese Vorschrift, um die verbliebenen Dineh unter Druck
zu setzen und sie zum Verlassen ihrer angestammten Heimat zu zwingen.
Darüber hinaus wurde den Bewohnern der HPL untersagt, ihre Behausungen
instand zu halten oder neu zu bauen. Ebenfalls wurden auch die dringend
benötigten natürlichen Wasserquellen und Teiche zugeschüttet. Viele
Dineh müssen aus diesem Grund auf andere, weit entfernt liegende Wasserstellen
ausweichen.
Heute
gibt es in der betroffenen Gegend kaum noch nutzbare Wasservorkommen.
Quellen und Teiche, die nicht zugeschüttet wurden, sind durch die bereits
von der Firma Peabody Western Coal Company betriebenen Kohleminen durch
freigesetzte Schwermetalle und Staubpartikel so kontaminiert, dass sie
als Trinkwasser nicht mehr zu gebrauchen sind. Für die meisten Dineh
auf HPL bedeutet dies, dass sie Wege von teilweise mehr als 50 km zurücklegen
müssen, um trinkbares Wasser zu bekommen. Weiterhin versucht die US-Regierung
mit verlockenden Angeboten die Dineh zum freiwilligen Verlassen ihrer
Heimat zu bewegen. So sollte ihnen im Falle des Wegzuges ein neues Haus
zur Verfügung gestellt und eine Entschädigung von US $ 5.000 gezahlt
werden. Viele warten noch heute auf das versprochene Geld.
Die
traditionellen Dineh fühlen sich mit der Erde, auf der sie leben und
die sie ernährt, spirituell sehr eng verbunden. Ein Verlassen ihrer
angestammten Heimat würde für sie auch das Ende ihrer Religion bedeuten.
Aus diesem Grund strengte im Januar 1988 das Big Mountain Legal Office
zusammen mit einigen Dineh-Familien einen Prozess gegen die Vereinigten
Staaten an. Die Umsiedlung sollte gestoppt und das Gesetz P.L. 93-531
aufgehoben werden. Diese Klage stützt sich vor allem auf den ersten
Zusatzartikel der US-Verfassung, der allen amerikanischen Bürgern (die
Ureinwohner Amerikas wurden 1924 per Gesetz zu Bürgern der Vereinigten
Staaten erklärt) das Recht auf freie Religionsausübung garantiert. Dagegen
verstoßen nach Ansicht der Dineh jedoch die USA mit diesem Gesetz, da
ihre Religion untrennbar mit dem Land verbunden ist. In erster Instanz
wurde die Verfassungsklage allerdings abgewiesen. Hiergegen legten die
Dineh beim Appellationsgericht Widerspruch ein. Der zuständige Richter
ordnete daraufhin zur Lösung des Problems Verhandlungen an. Während
auf der einen Seite die von der Zwangsumsiedlung betroffenen Dineh saßen,
versammelte sich auf der Gegenseite die geballte Macht der Befürworter
des Kohleabbaus: die US-Regierung, Peabody Western Coal Company und
der Hopi-Stammesrat. Die Verhandlungen waren so von vornherein vom Ungleichgewicht
gekennzeichnet. Als Ergebnis wurde dann auch den Dineh von der anderen
Seite ein Abkommen vorgelegt, welches für sie als inakzeptabel zurückgewiesen
wurde. Diese
Übereinkunft zielte offensichtlich nur darauf ab, rechtliche Bedingungen
zu schaffen, um die betroffenen Indianer leichter zwangsweise vertreiben
zu können. So sollte es zum Beispiel möglich sein, auch bei geringfügigen
Verstößen gegen diese Übereinkunft, die Betroffenen ohne Einspruchsrecht
gegen ihren Willen umsiedeln zu können.
Das vorgelegte Abkommen wurde daher auch mit überwältigender Mehrheit
von den auf HPL lebenden Dineh-Familien abgelehnt. Daraufhin bastelten
die US-Regierung und der Hopi-Stammesrat hinter verschlossenen Türen
an einem Gesetzesentwurf, der als Gegenstand praktisch diese abgelehnte
Übereinkunft beinhaltete. Der Navajo-Hopi Land Settlement Act (P.L.
104 - 301) wurde dann auch ohne große Diskussion vom Kongress verabschiedet
und im Oktober 1996 vom Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet. Das
Gesetz spiegelt die Macht der gemeinsamen Verhandlungspartner von Hopi-
und US-Regierung und die relative Schwäche der betroffenen Dineh-Familien
wider. Hinzu kommt das mangelnde Interesse der offiziellen Navajo-Regierung
an einer wirklichen Unterstützung der auf dem umstrittenen Land lebenden
Indianer.
Das Interesse der Clinton-Administration, sich durch die Unterzeichnung
auf die Seite der progressiven Hopi zu schlagen, hat einen praktischen
Eigennutz. In dem Gesetz von 1996 wird neben der von der Hopi-Regierung
favorisierten Übereinkunft auch gleichzeitig festgehalten, dass - unter
bestimmten Voraussetzungen - die Hopi mehrere Klagen gegen die USA zurückziehen.
Als weiteren Anreiz stellt Washington den Hopi eine Gesamtsumme von
US $ 50,2 Mill. in Aussicht, falls sie mehr als 75% der auf HPL lebenden
Dineh zur Unterschrift bewegen können. Die Aufgaben sind seitdem klar
verteilt: Der Hopi-Stammesrat versucht möglichst viele Unterschriften
von Dineh-Familien zu bekommen, während die US-Regierung für die Zwangsumsiedlung
derjenigen zuständig ist, die nicht unterschreiben wollen. Konsequenterweise
untersteht das Umsiedlungsbüro dann auch dem amerikanischen Präsidenten
und die Anweisungen kommen direkt aus dem Weißen Haus.
Somit
konzentriert sich jetzt das gesamte Verfahren auf rechtliche Aspekte.
Die menschlichen Tragödien der betroffenen Dineh wurden an den Rand
gedrückt. Im Oktober 1996 klagten einige Dineh gegen das P.L. 104-301.
Allerdings wurde die Klage vom Richter Carroll vom Bezirksgericht in
Phoenix/Arizona als unbegründet zurückgewiesen. Nach den Bestimmungen
des P.L. 104-301 hatten die betroffenen Indianer des umstrittenen Gebietes
bis zum 31. Dezember 1997 die Möglichkeit, die von den Hopi vorgelegte
Übereinkunft zu unterzeichnen oder umzusiedeln. Diese Frist wurde dann
noch einmal bis 31. März 1998 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt wohnten
noch immer 72 Dineh-Familien auf HPL-Gebiet, die sich weigerten, das
Abkommen mit den Hopi zu unterzeichnen. Bis zum 1. Februar 2000 soll
nach dem Willen der amerikanischen Regierung die Umsiedlungsaktion abgeschlossen
sein. Um jedoch die Familien gegen ihren Willen umsiedeln zu können,
sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Deshalb verschickt das Navajo-Hopi
Relocation Office (Navajo-Hopi Umsiedlungsbüro) seit November 1998 Aufforderungen
an die Nicht-Unterzeichner, sich innerhalb von 30 Tagen bei dieser Behörde
zu melden. Die
Familien können nicht umgesetzt werden, wenn sie nicht eine entsprechende
Mitteilung erhalten haben und ihnen Zeit zum freiwilligen Verlassen
ihrer Heimat eingeräumt wurde. Wenn sie nach Ablauf der Frist dieser
Aufforderung nicht nachgekommen sind, erhalten sie eine weitere Nachricht,
dass nun das Umsiedlungsbüro für sie eine neue Bleibe suchen und dort
ein Haus für sie bereitstellen wird. Nach Fertigstellung des Hauses
wird der betroffene Familie erneut eine Frist eingeräumt, um freiwillig
dort hinzuziehen. Erst danach kann die Zwangsumsiedlung beim zuständigen
Gericht beantragt werden. Unter Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten
ist davon auszugehen, dass solch ein Verfahren lange dauern kann. Um
die betroffenen Dineh noch stärker unter Druck zu setzen, hat das Büro
für Indianerangelegenheiten (BIA) seit Februar 1999 wieder verstärkt
mit der Konfiszierung des Viehbestandes begonnen und damit ein selbstauferlegtes
Moratorium vorzeitig beendet.
In dem letzten Jahren hat es Bemühungen seitens der Dineh gegeben,
ihr Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft vorzutragen. Als
Ergebnis dieser Anstrengungen ist es gelungen, der UN-Sonderberichterstatter
für religiöse Intoleranz, Herrn
Abdelfattah Amor, zu einem Besuch in die USA zu bewegen, um mögliche
Verletzungen der Religionsfreiheit durch offizielle Stellen zu untersuchen.
Allerdings ist vor allzu großen Hoffnungen zu warnen. Auch wenn der
vorgelegte Bericht kritische Bemerkungen enthält, hat die UN keinerlei
Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den USA. Zumindest aber dürfte der
Besuch von Herrn Amor die Problematik wieder auf die politische Tagesordnung
in Washington gebracht haben. Insofern ist ein gewisser Optimismus für
die Zukunft angezeigt.
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